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EU AI Act Compliance

Kennzeichne KI-Bilder, -Videos und -Texte in deinem Shopware-Shop – sichtbar im Shop und sauber dokumentiert. Die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-VO gelten seit dem 2. August 2026 – das Plugin setzt sie in deinem Shop um, statt dass du jedes Bild einzeln erklärst.

  • Pflicht seit dem 2. August 2026: KI-Bilder, -Videos und -Texte müssen sichtbar gekennzeichnet sein (Art. 50 KI-VO)
  • Badge erscheint automatisch – im Listing, auf der Produktseite, im Bild-Zoom, in Erlebniswelten und auf Videos
  • Läuft weitgehend automatisch: Ordner-Standards, C2PA-/IPTC-Vorschläge, Review-Queue und Coverage-Warnung
  • Nachweis inklusive: KI-Register (PDF/CSV), lückenloses Änderungs-Protokoll und Compliance-Dossier

Bald im Shopware Store – bei Interesse melde dich einfach, wir sagen dir Bescheid · Von Viovenia entwickelt · komplett lokal, keine externen Dienste, keine Cookies · Shopware 6.6 & 6.7

Produktseite in der Storefront: Das Transparenz-Badge liegt auf dem KI-generierten Produktbild, darunter fasst eine Sammel-Offenlegung die gekennzeichneten Inhaltsarten zusammen.

So sieht es deine Kundschaft: Badge auf dem Bild, Sammel-Offenlegung auf der Produktseite – ohne dass jemand danach suchen muss.

Warum du das jetzt brauchst

KI-Bilder sind im E-Commerce längst Alltag – die Kennzeichnungspflicht dazu ist es seit dem 2. August 2026 auch. Wer sie ignoriert, riskiert mehr als eine Rüge.

  • Die Pflicht gilt bereits

    Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-VO (VO (EU) 2024/1689). Als Shopbetreiber bist du Betreiber im Sinne des Gesetzes: KI-generierte oder wesentlich KI-bearbeitete Bilder mit realistisch wirkenden Personen, Orten oder Ereignissen müssen sichtbar gekennzeichnet sein – und ein KI-Chatbot muss sich als solcher zu erkennen geben.

  • Bußgeld- und Abmahnrisiko

    Art. 99 Abs. 4 KI-VO sieht Bußgelder bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. Praktisch relevanter ist für die meisten Shops das wettbewerbsrechtliche Abmahnrisiko nach UWG – dafür reicht ein aufmerksamer Mitbewerber.

  • Was das Plugin übernimmt

    So setzt du die Pflichten technisch um: Du pflegst den KI-Status, alles andere passiert automatisch – Badge in Listing, Produktseite, Zoom, Erlebniswelten und auf Videos, Sammel-Offenlegung, Chatbot-Hinweis und der komplette Nachweis. Auf die finalen Kommissions-Leitlinien vom Juli 2026 ist das Plugin vorbereitet. Eine Rechtsberatung ersetzt es nicht.

Bin ich betroffen? Der 60-Sekunden-Check

Vier Fragen zu deinem Shop – danach weißt du, welche Transparenzpflichten aus Art. 50 KI-VO dich konkret betreffen.

  1. Frage 1 von 4

    Nutzt du KI-generierte oder KI-bearbeitete Bilder oder Videos in deinem Shop – etwa aus Midjourney, DALL·E oder Firefly?

  2. Frage 2 von 4

    Setzt du einen Chatbot ein, der mit künstlicher Intelligenz antwortet?

  3. Frage 3 von 4

    Lässt du Produktbeschreibungen oder andere Shop-Texte von KI schreiben?

  4. Frage 4 von 4

    Bearbeitest du echte Fotos mit KI so, dass sich ihr Inhalt wesentlich ändert (mehr als Zuschnitt, Farbkorrektur oder Retusche)?

In drei Schritten kennzeichnungsfähig

Einmal sauber konfiguriert, läuft der Rest weitgehend von allein – auch bei mehreren tausend Medien.

  1. 1

    Installieren & konfigurieren

    Erweiterung installieren, aktivieren und je Verkaufskanal einstellen, wie das Badge aussehen und wo es erscheinen soll. Der Schnellstart-Assistent führt dich durch die ersten Schritte.

  2. 2

    Status setzen

    KI-Status einzeln am Bild pflegen oder in einem Rutsch: Standard-Status je Medienordner, Massen-Markierung, CSV-Import. Erkannte C2PA-/IPTC-Metadaten liefern Vorschläge, die du in der Review-Queue bestätigst.

  3. 3

    Nachweis exportieren

    Im Abdeckungs-Dashboard siehst du verbleibende Lücken. KI-Register als PDF oder CSV und das Compliance-Dossier als PDF exportierst du auf Knopfdruck – fertig für Audit, Datenschutzbeauftragte oder Anwältin.

Was EU AI Act Compliance kann

  • Vier KI-Status statt Bauchgefühl

    Je Medium und Produkttext legst du fest: KI-generiert, KI-manipuliert (wesentlich), nur Standardbearbeitung oder nicht KI. Standardretusche bleibt bewusst badge-frei – und du kannst optional festhalten, mit welchem KI-Werkzeug der Inhalt entstanden ist.

  • Badge überall, wo Kunden hinschauen

    Sobald ein Medium gekennzeichnet ist, erscheint das Badge automatisch: Produktlisting, Produktdetail-Galerie, Bild-Zoom, CMS-Bilder und -Slider sowie Video-Elemente – gut sichtbar ab der ersten Exposition.

  • Auch Videos, Audio und Produkttexte

    Native Video-Medien und Video-CMS-Elemente (YouTube/Vimeo) bekommen dasselbe Badge. Für KI-erstellte Produkttexte gibt es einen eigenen Hinweis, und eine produktweite Sammel-Offenlegung fasst zusammen, welche Inhaltsarten – inklusive Audio – KI-gekennzeichnet sind.

  • Metadaten-Scan statt Rätselraten

    C2PA-/IPTC-Metadaten aus DALL·E, Firefly, Midjourney & Co. werden beim Upload erkannt und als Vorschlag angezeigt. Auf Wunsch übernimmt das Plugin den Status ab einer von dir gesetzten Konfidenz automatisch – deine Originaldateien bleiben dabei unverändert.

  • Massenpflege für große Mediatheken

    Standard-Status je Medienordner (Ordner-Standards), Massen-Markierung und CSV-Import bringen hunderte Medien auf einmal in Ordnung. Eine Review-Queue bündelt alle automatischen Vorschläge zum Übernehmen oder Ablehnen.

  • Badge je Verkaufskanal konfigurierbar

    Text und Status-Labels, Farben, Größe, Stil (Icon/Text/beides), Position, Tooltip, eigenes Icon aus der Medienverwaltung, Sichtbarkeit je Platzierung, Status-Geltungsbereich und optionale Tool-Anzeige – alles pro Verkaufskanal.

  • Chatbot-Hinweis nach Art. 50 Abs. 1

    „Du chattest mit einem KI-Assistenten“ – vor der ersten Interaktion, direkt am Widget, per CSS-Selektor an jeden Anbieter anschließbar, auch an asynchron nachladende Widgets. Eine Checkliste im Admin warnt dich, wenn eigenes Bot-Branding dich zusätzlich zum Anbieter macht (Art. 25 KI-VO).

  • Nachweis und Automatisierung

    Abdeckungs-Dashboard, lückenloses Änderungs-Protokoll mit Rückgängig-Funktion, KI-Register als PDF/CSV und ein Compliance-Dossier als PDF. Dazu Rule-Builder-Bedingung, Flow-Builder-Aktion „KI-Medien-Status setzen“ und eine Warnung, wenn zu viele Medien unmarkiert bleiben.

Ein Blick in die Administration

Kennzeichnen, prüfen, nachweisen – alles im gewohnten Shopware-Admin, ohne zusätzliches Tool.

  • Abdeckungs-Dashboard im Shopware-Admin: Anteil gekennzeichneter Medien und Texte je KI-Status auf einen Blick.

    Das Abdeckungs-Dashboard zeigt dir jederzeit, wo noch Lücken sind.

  • Review-Queue im Shopware-Admin: automatische Statusvorschläge aus dem Metadaten-Scan mit Übernehmen- und Ablehnen-Schaltflächen.

    Die Review-Queue bündelt alle automatischen Vorschläge – du bestätigst oder verwirfst.

  • Plugin-Konfiguration im Shopware-Admin: Einstellungen zur Badge-Darstellung mit Stil, Farben, Größe und Tooltip.

    Badge-Text, Farben, Größe, Stil und Position – je Verkaufskanal einstellbar.

  • Exportiertes Compliance-Dossier als PDF: Abdeckung, KI-Register, Änderungshistorie und Attestierung.

    Das Compliance-Dossier fasst Abdeckung, Register und Änderungshistorie als PDF zusammen.

Selbst umsetzen – oder Plugin?

Ein Badge ins Theme zu frickeln klingt erstmal machbar. Die Pflicht endet aber nicht beim Badge – sie umfasst jede Stelle, an der ein Bild auftaucht, plus den Nachweis, dass du gekennzeichnet hast.

Selbst im Theme umsetzen

  • Template-Anpassungen für Listing, Galerie, Zoom, Erlebniswelten und Videos – je Theme, bei jedem Update aufs Neue
  • Kein Pflege-Workflow: Wer setzt den Status, wer prüft neue Uploads, wer behält den Überblick?
  • Kein Nachweis: Ohne Protokoll und Register kannst du im Streitfall nicht belegen, seit wann du kennzeichnest
  • Chatbot-Hinweis, Sammel-Offenlegung und Mehrsprachigkeit kommen noch obendrauf

EU AI Act Compliance

  • Badge automatisch an jeder Stelle – Listing, Produktseite, Zoom, Erlebniswelten, YouTube/Vimeo und native Videos
  • Fertige Pflege-Workflows: Ordner-Standards, Massen-Markierung, CSV-Import, Metadaten-Scan mit Review-Queue
  • Nachweis eingebaut: Abdeckungs-Dashboard, lückenloses Änderungs-Protokoll, KI-Register und Compliance-Dossier als PDF
  • Update-sicher, zweisprachig, je Verkaufskanal konfigurierbar – ohne eine Zeile Theme-Code

Und wenn sich die Auslegung weiterentwickelt, ziehst du per Plugin-Update nach – statt erneut im Theme zu graben.

Bald im Shopware Store – Interesse?

EU AI Act Compliance steht kurz vor der Veröffentlichung. Schreib uns, wenn du früh einsteigen willst – bis dahin kannst du dir die komplette Dokumentation schon ansehen.

Häufige Fragen

Muss ich KI-generierte Produktbilder kennzeichnen?
Ja. Die Transparenzpflichten aus Art. 50 KI-VO gelten seit dem 2. August 2026. Als Shopbetreiber bist du „Betreiber“ im Sinne des Gesetzes: KI-generierte oder wesentlich KI-bearbeitete Bilder, die realistisch wirkende Personen, Orte oder Ereignisse zeigen, müssen sichtbar gekennzeichnet sein – spätestens, wenn dein Kunde das Bild zum ersten Mal sieht (Art. 50 Abs. 4 und 5). Der Schnellstart-Assistent erklärt jeden Status und den Rechtskontext, damit du diese Abgrenzung nachvollziehbar triffst.
Was droht, wenn ich nicht kennzeichne?
Art. 99 Abs. 4 KI-VO sieht Bußgelder von bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. Dazu kommt ein wettbewerbsrechtliches Abmahnrisiko nach UWG – erfahrungsgemäß das, was Shops in der Praxis zuerst trifft.
Was gilt seit dem 2. August 2026?
Seit dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-VO (VO (EU) 2024/1689) für dich als Betreiber: sichtbare Kennzeichnung KI-generierter oder wesentlich KI-manipulierter Bilder und Videos sowie der Chatbot-Hinweis. Die EU-Kommission hat dazu am 20. Juli 2026 finale Leitlinien verabschiedet, ergänzt um den freiwilligen Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content. Die viel zitierte Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026 aus der Digital-Omnibus-Einigung betrifft ausschließlich die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 – und die ist Anbieterpflicht, nicht deine. An deinen Betreiberpflichten ändert sie nichts.
Wie lange dauert die Einrichtung?
Die Grundeinrichtung sind wenige Minuten: installieren, Kennzeichnung je Verkaufskanal aktivieren, Badge anpassen. Die eigentliche Arbeit ist das Setzen der Status – und genau die nimmt dir das Plugin weitgehend ab: Standard-Status je Medienordner, Massen-Markierung und CSV-Import erledigen hunderte Medien auf einmal, vorhandene C2PA-Metadaten sind als Vorschlag schon vorbefüllt, und das Abdeckungs-Dashboard zeigt dir die verbleibenden Lücken.
Erkennt das Plugin KI-Bilder automatisch?
Bewusst nicht per Heuristik – Fehlklassifizierungen wären ein Haftungsrisiko für dich. Vorhandene C2PA-/IPTC-Metadaten (z. B. von DALL·E oder Adobe Firefly) werden beim Upload aber erkannt und als Vorschlag angezeigt. Auf Wunsch übernimmt das Plugin sie ab einer von dir gesetzten Konfidenz automatisch; die Entscheidung bleibt trotzdem nachvollziehbar bei dir.
Gilt das auch für KI-Texte und Videos?
Ja. Neben Bildern unterstützt das Plugin native Video-Medien, Video-CMS-Elemente (YouTube/Vimeo) und einen konfigurierbaren Hinweis für KI-erstellte Produkttexte. Eine produktweite Sammel-Offenlegung fasst auf der Produktseite zusammen, welche Inhaltsarten – Bilder, Video, Audio, Text – KI-gekennzeichnet sind. Auf Audio-Playern selbst erscheint kein Badge; Audio taucht in der Sammel-Offenlegung auf.
Werden meine Bilddateien verändert?
Nein. Es werden nur Metadaten gelesen – deine Dateien und die eingebetteten C2PA-/IPTC-Informationen bleiben unangetastet.
Verarbeitet das Plugin personenbezogene Daten?
In der Storefront nicht: Badge, Sammel-Offenlegung und Chatbot-Hinweis sind rein informativ, laden keine externen Dienste und setzen keine Cookies – du musst also nichts zusätzlich deklarieren. Im Adminbereich wird protokolliert, welcher Benutzer wann eine Kennzeichnung geändert hat, ausschließlich für deine interne Nachvollziehbarkeit.
Ersetzt das Plugin eine Rechtsberatung?
Nein. Es zeigt dir, wie du die Pflichten technisch umsetzt und dokumentierst – die rechtliche Bewertung deines konkreten Falls gehört in die Hände einer Anwältin oder eines Anwalts. Die maschinenlesbare Markierung der Outputs (Art. 50 Abs. 2) liegt übrigens beim jeweiligen KI-Anbieter, nicht bei dir: Für sie räumt die Digital-Omnibus-Einigung eine Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026 ein, und das auch nur für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren.

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