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EmpCo-Richtlinie: Diese Angaben gehören ab 27. September 2026 auf deine Produktseite

12 Min. Lesezeit

von Marcel, Senior-Softwareentwickler

Sechs Wochen. So viel Zeit bleibt dir, während du das hier liest, bis zum 27. September 2026. An diesem Tag sind die Vorgaben aus der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 – „Empowering Consumers for the Green Transition", auf Deutsch: Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel – in der EU anzuwenden. Betroffen ist die Stelle in deinem Shop, an der die Kaufentscheidung fällt: die Produktseite.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kernantwort: Ab dem 27. September 2026 müssen Verbraucher vor dem Kauf klare Informationen bekommen – unter anderem zur Reparierbarkeit, zu Ersatzteilen und zur Gewährleistung bzw. Garantie.
  • Zweite Hälfte: Anti-Greenwashing. Vage Umweltaussagen ohne Beleg und Werbung mit gesetzlichen Selbstverständlichkeiten sind unzulässig – und in Deutschland klassisches Abmahnfutter.
  • Zusätzlich: Für Smartphones und Tablets gilt seit dem 20.06.2025 ohnehin das EU-Energielabel mit Reparierbarkeitsklasse A–E plus EPREL-Verlinkung.
  • Umsetzung: Bei mehr als ein paar Dutzend Artikeln ist Handarbeit chancenlos. In Shopware übernimmt das unser Plugin Recht auf Reparatur & EmpCo: Reklamationen und Reparierbarkeit.

Etwas ausführlicher: Die EmpCo-Richtlinie ändert das europäische Lauterkeitsrecht an zwei Enden. Sie verlangt mehr vorvertragliche Information – der Kunde soll vor dem Klick auf „Kaufen" wissen, wie gut sich ein Produkt reparieren lässt, ob es Ersatzteile gibt und welche Gewährleistungs- und Garantierechte er hat. Und sie verbietet eine ganze Reihe von Werbeaussagen, die bis heute Standard sind.

In diesem Artikel gehen wir durch, was konkret auf die Produktseite gehört, wo die Abmahnfallen liegen, was das EU-Energielabel für Smartphones und Tablets damit zu tun hat, was in Frankreich zusätzlich gilt – und wie du das in einem Shopware-Shop mit 800 Artikeln umsetzt, ohne 800 Seiten von Hand anzufassen.

Vorweg, damit es klar ist: Wir sind Softwareentwickler, keine Anwälte. Was hier steht, ist unsere Aufbereitung aus der Projektpraxis – keine Rechtsberatung. Die nationale Umsetzung kann von dieser Darstellung abweichen; für die verbindliche Bewertung deines Falls fragst du eine Kanzlei mit Schwerpunkt Wettbewerbs- und IT-Recht.

Was gilt ab dem 27. September 2026 – die Kurzantwort

Die EmpCo-Richtlinie ist keine eigenständige Verordnung, sondern ändert zwei bestehende Richtlinien: die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) und die Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU). Daraus ergeben sich für dich zwei Pflichtenkreise:

  1. Informationspflichten vor Vertragsschluss. Angaben zur Haltbarkeit, zur Reparierbarkeit, zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen und zu Garantien müssen dort stehen, wo der Kunde entscheidet – also auf der Produktseite, nicht in den AGB.
  2. Verbot irreführender Umweltaussagen. Pauschale Behauptungen wie „umweltfreundlich" oder „klimaneutral" ohne belastbaren Nachweis, selbstgestrickte Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung und Werbung mit ohnehin geltendem Recht sind unzulässig.

Der Fahrplan dahinter: Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht gießen; angewendet werden die neuen Regeln ab dem 27. September 2026. In Deutschland läuft die Umsetzung im Wesentlichen über Änderungen im UWG und ergänzende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften. Prüfe für deine Zielmärkte trotzdem den konkreten nationalen Stand – die Umsetzungen sind nicht überall wortgleich.

EmpCo oder Recht auf Reparatur? Zwei Dinge, die ständig verwechselt werden

Im gleichen Zeitfenster kommt ein zweiter Pflichtenkreis auf Händler zu, und beide werden regelmäßig in einen Topf geworfen:

EmpCo – RL (EU) 2024/825Recht auf Reparatur – RL (EU) 2024/1799
Wirkt aufProduktseite / WerbungReklamationsprozess nach dem Kauf
KernpflichtVorvertragliche Infos, keine irreführenden UmweltaussagenHinweis auf das Wahlrecht Reparatur/Ersatz, Gewährleistungsverlängerung
Standard-Stichtag27.09.202631.07.2026
Betrifft im ShopTemplates, Produktdaten, TextbausteineKundenservice, Bestell- und Serviceprozesse

Kurz: EmpCo ist Vorkauf, Recht auf Reparatur ist Nachkauf. Wie der zweite Teil funktioniert – Wahlrecht-Hinweis, die einmalige Verlängerung der Gewährleistung um zwölf Monate nach einer Reparatur und was das für deinen Serviceprozess bedeutet – haben wir separat aufgeschrieben: Recht auf Reparatur im Online-Shop. Wer nur eins von beiden umsetzt, hat die Hälfte gemacht.

Was konkret auf die Produktseite gehört

Die Richtlinie schreibt kein Pflicht-Layout vor. Sie sagt: Der Verbraucher muss die Information klar und rechtzeitig bekommen. In der Praxis heißt das ein eigener, sichtbarer Info-Block auf der Produktdetailseite. Diese Bausteine gehören hinein, sofern sie für dein Produkt zutreffen:

  • Reparierbarkeitswert plus Skala und Quelle. „7" allein sagt nichts. „7 von 10, Quelle: Hersteller" ist eine Aussage. Der Bezug ist entscheidend – ein Wert 8 auf einer Zehnerskala ist etwas völlig anderes als eine 8 auf einer Fünferskala.
  • Ersatzteil-Verfügbarkeit. Gibt es Ersatzteile, wie lange, und über welchen Weg? Auch ein ehrliches „keine Ersatzteile verfügbar" ist eine zulässige und brauchbare Information.
  • Link zum Reparaturservice des Herstellers. Ein Klick zur Reparaturseite spart dir später Supportaufwand.
  • Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung. Sachlich formuliert, nicht als Werbeversprechen (dazu gleich mehr).
  • Herstellergarantie, falls vorhanden – mit Dauer und Umfang, klar getrennt von der gesetzlichen Gewährleistung.
  • Label-Bild, wo es eines gibt – etwa der Reparierbarkeitsteil des EU-Energielabels.

Ein Punkt, der in der Umsetzung oft untergeht: Was du nicht gepflegt hast, darfst du auch nicht behaupten. Ein Block, der bei jedem Produkt „Ersatzteile 7 Jahre verfügbar" ausspielt, weil es im Template hart drinsteht, ist keine Compliance – das ist eine Irreführung mit Ansage. Deshalb ist die richtige technische Regel: Elemente erscheinen nur dort, wo tatsächlich Daten gepflegt sind.

Anti-Greenwashing: Was du ab September nicht mehr schreiben darfst

Der zweite Teil der Richtlinie ist der, bei dem Shops in Deutschland erfahrungsgemäß zuerst Post bekommen. Kritisch sind vor allem drei Muster:

1. Vage Umweltaussagen ohne Beleg. „Umweltfreundlich", „grün", „nachhaltig", „klimaneutral" – wenn du das behauptest, musst du es belegen können. Ohne anerkannten Nachweis ist die Aussage unzulässig. Das trifft auch harmlos gemeinte Formulierungen im Fließtext der Produktbeschreibung, nicht nur große Kampagnen-Claims.

2. Eigene Siegel ohne unabhängige Zertifizierung. Das selbstgebaute „Eco-Choice"-Icon in deiner Sidebar ist genau das, was die Richtlinie adressiert.

3. Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Das ist der subtilste und der teuerste Fehler. Wer die gesetzliche Gewährleistung als besonderes Serviceversprechen inszeniert („Bei uns bekommst du 2 Jahre Gewährleistung – exklusiv!"), wirbt mit einer ohnehin bestehenden Pflicht. Solche Aussagen sind seit jeher abmahnanfällig, und die neue Rechtslage schärft den Blick darauf zusätzlich.

Genau deshalb ist unsere Empfehlung bei allen Hinweisbausteinen: sachlich formulieren, nicht bewerben. „Es gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten. Nach einer Reparatur kann sich die Frist um 12 Monate verlängern." ist eine Information. „Wir schenken dir 2 Jahre Sicherheit!" ist ein Risiko.

Das gilt auch für Badges, die auf gesetzliche Herstellerpflichten hinweisen. In unserem Plugin ist ein solches Badge deshalb bewusst standardmäßig ausgeschaltet – wer es einschaltet, soll das als bewusste Entscheidung treffen und nicht durch eine Voreinstellung hineinrutschen.

Top tip

Mach vor dem Datenpflegen einen Formulierungs-Check über deinen bestehenden Bestand: Suche in Produktbeschreibungen, Kategorietexten und CMS-Blöcken gezielt nach „umweltfreundlich", „klimaneutral", „nachhaltig", „CO₂-neutral", „100 % recycelt" und nach jeder Werbung mit Gewährleistung oder Rückgaberecht. Das ist eine Stunde Arbeit mit der Shop-Suche oder einem Produktexport – und du findest damit erfahrungsgemäß mehr echtes Abmahnrisiko als bei jeder anderen Einzelmaßnahme. Bereinigen ist billiger als nachbelegen.

Sonderfall Smartphones und Tablets: das EU-Energielabel

Wenn du Smartphones oder Tablets verkaufst, hast du seit über einem Jahr eine zusätzliche, ganz konkrete Pflicht auf dem Tisch. Seit dem 20. Juni 2025 gilt die delegierte Verordnung (EU) 2023/1669: Diese Geräte tragen ein EU-Energielabel, das neben Energieeffizienz und Akkulaufzeit auch eine Reparierbarkeitsklasse von A bis E ausweist. In die Einstufung fließen unter anderem die Zahl der Demontageschritte, die benötigten Werkzeuge, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen sowie die Dauer der Versorgung mit Software-Updates und Reparaturinformationen ein.

Für den Onlinehandel bedeutet das: Das Label muss in der Nähe des Preises angezeigt und auf die zugehörigen Daten in der EPREL-Datenbank verlinkt werden. Das ist keine Kür und keine Empfehlung – das ist Verordnungsrecht, und es gilt bereits.

Praktisch ergänzen sich die beiden Regelwerke gut: Für Smartphones und Tablets hast du mit der Reparierbarkeitsklasse A–E bereits einen offiziellen, belegbaren Wert. Den kannst du als Reparierbarkeitswert („A", Skala „A–E", Quelle „EU-Energielabel") in genau den Info-Block übernehmen, den EmpCo verlangt – und das Label-Bild gleich daneben stellen. Ob und in welcher Form die Pflicht auf dein konkretes Sortiment zutrifft, prüfst du bitte im Einzelfall.

Frankreich: indice de réparabilité und indice de durabilité

Verkaufst du nach Frankreich, kommt eine dritte Ebene dazu. Frankreich hat für bestimmte Produktgruppen eine eigene nationale Kennzeichnungspflicht: den indice de réparabilité (Reparierbarkeitsindex), der inzwischen für einzelne Gruppen durch den erweiterten indice de durabilité (Nachhaltigkeitsindex) abgelöst wird. Dazu gehört ein gesetzlich vorgeschriebenes Piktogramm mit fester Gestaltung.

Wichtig: Diese Kennzeichnung ist ausschließlich für den französischen Markt relevant und unterscheidet sich im Format vom EU-Reparierbarkeitswert. Sie ersetzt die EmpCo-Angaben nicht und wird von ihnen auch nicht ersetzt. Wenn Frankreich zu deinen Märkten gehört, prüfe separat, ob und wie du Index und Piktogramm zusätzlich einbinden musst – idealerweise verkaufskanal-spezifisch, damit deutsche Kunden nicht das französische Piktogramm sehen und umgekehrt.

ab diesem Tag sind die EmpCo-Regeln anzuwenden
27.09.2026
Frist für die Umsetzung in nationales Recht
27.03.2026
Reparierbarkeitsklasse auf dem EU-Energielabel für Smartphones und Tablets, seit 20.06.2025
A–E

Warum Handarbeit bei hunderten Produktseiten nicht funktioniert

In unseren Projekten sehen wir dabei immer dasselbe Muster. Der Vorsatz ist da, das Scheitern beginnt bei der Mechanik.

Ein Shop mit 800 Artikeln bräuchte 800-mal: Reparierbarkeitswert recherchieren, Skala und Quelle notieren, Ersatzteilinfo formulieren, Hersteller-Link suchen, Gewährleistungshinweis einfügen. Wer das in die Produktbeschreibung tippt, hat vier neue Probleme: Der Text ist nicht strukturiert (also nicht filterbar, nicht auswertbar, nicht mehrsprachig), er lässt sich nicht zentral korrigieren, er erscheint sofort statt erst zum Stichtag – und beim nächsten Sortimentsimport ist die Hälfte wieder weg.

Dazu kommen drei Anforderungen, die eine Textbaustein-Lösung nicht abbildet:

  • Stichtagslogik. Du willst die Daten jetzt pflegen, aber erst am 27. September anzeigen. Und du willst diesen Termin verschieben können, wenn die Umsetzung in einem deiner Märkte abweicht.
  • Verkaufskanal-Differenzierung. Andere Märkte, andere Pflichten, andere Texte.
  • Belegbarkeit. Woher stammt welcher Wert? Ohne dokumentierte Quelle wird aus einer Pflichtangabe schnell eine unbelegte Behauptung – also genau das, was die Richtlinie verhindern will.

Unsere Lösung: unser Shopware-Plugin „Recht auf Reparatur & EmpCo"

Genau für dieses Problem haben wir ein Shopware-Plugin gebaut: Recht auf Reparatur & EmpCo: Reklamationen und Reparierbarkeit. Es deckt beide Pflichtenkreise ab – den Reklamations-Workflow zum Recht auf Reparatur und die Produktseiten-Infos zu EmpCo. Hier geht es um den zweiten Teil.

Auf der Produktseite erscheint ein Block „Reparatur & Gewährleistung" mit den Elementen, für die du Daten gepflegt hast: Reparierbarkeitswert mit Skala und Quelle, optionales Label-Bild daneben, Ersatzteil-Verfügbarkeit, Link zur Reparaturseite des Herstellers, Herstellergarantie und ein sachlicher Gewährleistungshinweis.

Shopware-Produktdetailseite mit dem Info-Block „Reparatur & Gewährleistung“: Reparierbarkeitswert mit Skala und Quelle, Label-Bild, Angaben zu Ersatzteilen und ein Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung.
Der Info-Block erscheint nur dort, wo tatsächlich Daten gepflegt sind – leere Produkte bleiben unverändert.

Vier Details, die im Alltag den Unterschied machen:

  • Anzeige erst ab dem Stichtag. Der EmpCo-Stichtag ist auf den 27.09.2026 voreingestellt und je Verkaufskanal änderbar. Du kannst also heute in Ruhe Daten pflegen, ohne dass sich im Shop etwas ändert – und trotzdem am Stichtag vollständig sein.
  • Nichts erscheint ohne Daten. Jedes Element wird nur ausgespielt, wenn am Produkt etwas hinterlegt ist. Keine Platzhalter, keine Pauschalaussagen, keine Behauptungen, die du nicht belegen kannst.
  • Alles pro Verkaufskanal konfigurierbar. Stichtag, sichtbare Elemente, Texte – für jeden Kanal separat. Die Wortlaute liegen als Textbausteine vor und lassen sich je Sprache anpassen, ohne ein einziges Produkt zu öffnen.
  • Das Anhang-II-Badge ist bewusst standardmäßig aus. Siehe oben: Werbung mit gesetzlichen Selbstverständlichkeiten kann abmahnbar sein. Das Badge ist ein Angebot, keine Voreinstellung.

Der Teil, der den 800-Artikel-Shop rettet, ist der CSV-Massenimport. Du lädst dir eine Vorlage mit der korrekten Kopfzeile, füllst sie im Tabellenprogramm aus – Artikelnummer plus Reparierbarkeitswert, Skala, Quelle, Ersatzteilangaben, Hersteller-Reparaturlink, Garantieangaben, Anhang-II-Produktgruppe – und importierst sie. Umgekehrt geht es genauso: Bestehende Daten exportieren, in Excel bearbeiten, wieder importieren. Der Round-Trip ist die schnellste Art, einen großen Bestand sauber zu bekommen.

Shopware-Admin mit der Karte für den CSV-Import und -Export der Reparierbarkeits-Daten inklusive Vorlage-Download und Ergebnismeldung.
Hunderte Produkte in einem Durchgang: CSV-Vorlage herunterladen, ausfüllen, importieren – Fehlerzeilen werden im Klartext zurückgemeldet.

Damit du nicht bei jedem Produkt dasselbe eintippst, gibt es zusätzlich Hersteller-Standardwerte: Ersatzteil-Verfügbarkeit, Hersteller-Reparaturlink und Herstellergarantie lassen sich einmal je Hersteller hinterlegen und greifen überall dort, wo am Produkt nichts steht. Ein Wert am Produkt gewinnt immer. Bewusst ausgenommen sind Reparierbarkeitswert, Skala und Quelle – die sind modellspezifisch, und ein pauschaler Herstellerwert wäre hier genau die unbelegte Behauptung, die du vermeiden willst.

Was das Plugin ausdrücklich nicht tut: deine Angaben prüfen. Es zeigt an, was du hinterlegst. Die inhaltliche Richtigkeit und die Belegbarkeit bleiben deine Aufgabe – dafür gibt es keine Software, sondern nur saubere Daten.

Das Plugin kommt demnächst in den Shopware Store. Wenn du vor dem 27. September fertig sein willst: Melde dich bei uns, dann bekommst du es vorab und wir schauen gemeinsam auf deinen Shop. Wie wir grundsätzlich an Shopware-Plugins herangehen – von der Idee bis zum Store-Release –, steht auf unserer Leistungsseite.

Checkliste: Was du bis zum 27. September erledigt haben solltest

  1. Sortiment sichten. Für welche Produktgruppen gibt es überhaupt Reparierbarkeitswerte, Ersatzteilzusagen oder Herstellergarantien? Fang bei den Kategorien an, die den Umsatz machen.
  2. Herstellerdaten anfordern. Reparierbarkeitswerte, Ersatzteilversorgung, Reparatur-URLs – das kommt vom Hersteller oder Lieferanten. Diese Anfrage ist der längste Weg im ganzen Projekt, also starte sie zuerst.
  3. Quellen dokumentieren. Zu jedem Wert gehört eine Quelle, die du im Zweifel zeigen kannst: Hersteller, EU-Energielabel, französischer Reparaturindex oder eigene Bewertung.
  4. Bestandstexte entgrünen. Vage Umweltaussagen, eigene Siegel und Werbung mit gesetzlichen Selbstverständlichkeiten raus (siehe Praxis-Tipp oben).
  5. Gewährleistungshinweis sachlich formulieren – als Information, nicht als Versprechen.
  6. Sonderfall Smartphones/Tablets prüfen. Energielabel in Preisnähe, EPREL-Verlinkung, Reparierbarkeitsklasse A–E.
  7. Frankreich separat prüfen, falls du dorthin verkaufst.
  8. Technisch scharfschalten. Daten importieren, Stichtag setzen, in einem Testkanal vorab ansehen – nicht erst am 26. September.
  9. Juristisch abnehmen lassen. Die veröffentlichten Texte und die scharfgeschalteten Termine gehören einmal vor Anwaltsaugen.

Fazit

Die EmpCo-Richtlinie ist kein Papiertiger und kein fernes Zukunftsthema. Der Termin steht, die nationale Umsetzung läuft, und der Teil, der wehtut, ist nicht die Information selbst – es ist die Menge. Wer 800 Produktseiten am 26. September von Hand aktualisieren will, wird nicht fertig.

Die Reihenfolge, auf die es ankommt: Daten besorgen (Hersteller anfragen, Quellen dokumentieren), Behauptungen bereinigen (Greenwashing und Selbstverständlichkeiten raus) und strukturiert ausspielen (Produktdaten statt Fließtext, Stichtagslogik statt Hauruck). Alles drei lässt sich in sechs Wochen schaffen – aber nicht in sechs Tagen.

Übrigens: Wenn du gerade ohnehin an deinen Produktseiten arbeitest, lohnt ein Blick auf die KI-Kennzeichnungspflicht für Online-Shops – die trifft dieselben Templates und gilt schon seit August.

Du weißt nicht, wie viele deiner Produkte überhaupt betroffen sind – oder ob deine Produktseiten die neuen Pflichten schon erfüllen? Dann lass uns in einem kostenlosen Erstgespräch draufschauen. Wir machen einen ehrlichen Check deines Shops, sagen dir, wo die echten Lücken sind, und zeigen dir das Plugin live. Unverbindlich, ohne Verkaufsdruck – und du weißt hinterher, woran du bist.

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