EmpCo 2026: Gewährleistungslabel, GARAN und Produktinfos in Shopware umsetzen
8 Min. Lesezeit
von Marcel, Senior-Softwareentwickler
Am 27. September 2026 ändern sich die Informationen, die Käufer vor dem Kauf sehen sollen. Für Händler mit Shopware sind dabei zwei Dinge leicht zu verwechseln: der allgemeine, standardisierte Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung und das produktbezogene GARAN-Label für bestimmte Herstellergarantien. Dazu kommen Angaben zur Reparierbarkeit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Grundlage ist die bereits beschlossene EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825; die Gestaltung der beiden EU-Labels legt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 fest.
Das Wichtigste in Kürze
Gewährleistungslabel: Verkaufst du Konsumgüter an Verbraucher, brauchst du ab dem 27. September 2026 die standardisierte EU-Mitteilung gut sichtbar im Shop. Ein eigener Satz über „zwei Jahre Gewährleistung“ ersetzt sie nicht.
GARAN-Label: Es betrifft nur Waren mit einer
kostenlosen Herstellergarantie für die gesamte Ware von mehr als zwei Jahren
. Eine normale Verkäufergewährleistung oder eine Garantie nur für ein Bauteil löst es nicht aus.
Shopware: Beide Labels sind in 6.6.10.24 und 6.7.14.0 als eingebaute Funktion enthalten. Aktivieren, Produktdaten pflegen und die Darstellung im eigenen Theme und Checkout prüfen musst du selbst.
Weitere EmpCo-Angaben: Ein EU-Reparierbarkeitswert ist anzugeben, wenn er für die Ware festgelegt ist. Andernfalls werden bestimmte Reparaturinformationen relevant, sofern der Hersteller sie dem Händler bereitstellt.
Die Richtlinie ist EU-Recht, das in nationales Recht umgesetzt wird. Für Deutschland sind unter anderem das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertragsrechts (BGBl. 2026 I Nr. 28) und das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG (BGBl. 2026 I Nr. 43) veröffentlicht. Die neuen EmpCo-Regeln sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Der folgende technische Leitfaden ist keine rechtliche Prüfung deines Sortiments oder deiner Zielmärkte.
Drei Fragen statt einer pauschalen Produktseiten-Pflicht
Eigene schematische Übersicht von Viovenia. Sie zeigt die Entscheidung, nicht die offiziellen EU-Labelvorlagen. Quellen: Richtlinie (EU) 2024/825 und Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.
| Information | Wann relevant? | Was du technisch prüfen musst |
|---|---|---|
| EU-Gewährleistungslabel (rechtlich: harmonisierte Mitteilung) | Beim Verkauf von Konsumgütern an Verbraucher | Offizielle Vorlage gut sichtbar und online in Farbe anzeigen; Sprache und betroffene Verkaufskanäle prüfen. Ein allgemeiner Hinweis auf der Website ist möglich. |
| GARAN-Label (harmonisierte Kennzeichnung) | Nur bei kostenloser gewerblicher Haltbarkeitsgarantie des Herstellers für die gesamte Ware von mehr als zwei Jahren | Betroffene Produkte und Varianten ermitteln; Garantiedauer, Marke und Modell zuordnen; offizielles Label beim Angebot sichtbar machen. |
| Reparierbarkeitswert | Wenn für die Ware ein auf EU-Ebene festgelegter Wert anwendbar ist | Offiziellen Wert und dessen Quelle dem richtigen Produkt zuordnen. Keine eigene Skala als EU-Wert ausgeben. |
| Weitere Reparaturinformationen | Wenn kein solcher EU-Wert anwendbar ist und der Hersteller die Informationen bereitstellt | Verfügbarkeit, geschätzte Kosten und Bestellweg für relevante Ersatzteile sowie verfügbare Reparaturanleitungen und Einschränkungen erfassen. |
Die Unterscheidung beim Reparierbarkeitswert steht ausdrücklich in Artikel 2 der EmpCo-Richtlinie. Es gibt also keine pauschale Pflicht, für jedes Produkt einen selbst berechneten Reparatur-Score oder eine Aussage wie „keine Ersatzteile verfügbar“ zu veröffentlichen.
Gewährleistungslabel: allgemeiner Hinweis, festes Design
Die EU-Kommission erklärt, dass die harmonisierte Mitteilung im Onlineshop als allgemeiner Hinweis auf der Website stehen kann. Die Vorlage enthält unter anderem einen QR-Code und darf nicht frei gestaltet werden; online muss sie farbig sein. Deshalb ist ein kurzer Textbaustein auf der Produktseite zwar als zusätzliche Erklärung denkbar, aber kein Ersatz für die offizielle Mitteilung.
Das ist auch der Punkt, an dem du bestehende Themes prüfen solltest: Ein Label kann im Standard-Checkout korrekt eingebunden sein und in einem angepassten Checkout oder einem anderen Verkaufskanal fehlen. Entscheidend ist die Darstellung, die Käufer tatsächlich sehen.
GARAN: Nur eine bestimmte Herstellergarantie zählt
Das GARAN-Label ist kein allgemeines Garantie-Badge. Nach dem EU-Leitfaden müssen alle drei Bedingungen erfüllt sein:
- Der Hersteller bietet eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie an.
- Sie kostet den Verbraucher nichts und gilt für die gesamte Ware.
- Ihre Laufzeit beträgt mehr als zwei Jahre.
Eine dreijährige Garantie nur auf den Akku ist daher kein GARAN-Fall. Der Hersteller muss die nötigen Angaben liefern; der Händler muss klären, für welche konkreten Modelle das Label im Angebot erscheinen soll. Verwechslungen mit der gesetzlichen Gewährleistung sind dabei besonders riskant: Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch gegen den Verkäufer, GARAN verweist auf ein zusätzliches Versprechen des Herstellers.
Gewährleistungslabel und GARAN in Shopware 6.6 und 6.7 einrichten
Shopware hat die eingebauten Funktionen für beide Labels sowohl mit 6.7.14.0 als auch mit 6.6.10.24 veröffentlicht. Wenn du auf 6.6 bist, brauchst du allein wegen dieser Grundfunktion keinen Wechsel auf 6.7. Ein Update innerhalb deiner Versionslinie und die Prüfung deines Themes können dennoch nötig sein. Shopware hat in 6.6.10.27 zusätzlich einen Fehler im GARAN-Template behoben.
Tabelle seitlich wischen →
| Shopware-Version | Eingebaute Label-Funktion | Sinnvoller nächster Schritt |
|---|---|---|
| 6.6 vor 6.6.10.24 | Noch nicht enthalten | Geprüftes Update innerhalb von 6.6 oder eine passende andere Lösung planen. |
| 6.6.10.24 bis 6.6.10.26 | Gewährleistungshinweis und GARAN enthalten | Patchstand und Darstellung prüfen; 6.6.10.27 behebt einen GARAN-Template-Fehler. |
| Ab 6.6.10.27 | Beide Funktionen enthalten, GARAN-Template korrigiert | Einstellungen, Produktdaten und Ausgabe im eigenen Shop testen. |
| Ab 6.7.14.0 | Beide Funktionen enthalten | Einstellungen, Produktdaten und Ausgabe im eigenen Shop testen; offene Darstellungsfragen verfolgen. |
Für diese Grundfunktion brauchst du laut Shopware keine zusätzliche Erweiterung. Eine Installation allein erledigt die Arbeit aber noch nicht:
- Version und Verkaufskanäle prüfen. Kläre, ob dein Shop mindestens auf 6.6.10.24 beziehungsweise 6.7.14.0 läuft und welche B2C-Kanäle betroffen sind. Bei älteren Versionen brauchst du ein geprüftes Update oder einen anderen Umsetzungsweg.
- Gewährleistungshinweis aktivieren. In Shopware liegt die Einstellung unter Einstellungen → Warenkorb → Checkout; sie kann je Verkaufskanal abweichen. Prüfe die Sprachversionen, besonders bei internationalen Shops.
- GARAN-Produkte identifizieren. Pflege das Label nur bei Waren, deren Herstellergarantie die oben genannten Bedingungen erfüllt. Shopware nutzt dafür unter anderem Hersteller und Hersteller-Produktnummer und unterstützt die Vererbung auf Varianten.
- Einen echten Kaufweg durchgehen. Öffne eine Produktseite mit GARAN, lege das Produkt in den Warenkorb und prüfe Bestellabschluss, Bestätigungsseite und Bestell-E-Mail. Wiederhole den Test mobil und mit deinem eigenen Theme oder Checkout-Plugin.
- Darstellungsprobleme nachhalten. Im offenen Shopware-Ticket #20356 wird die Darstellung eines bloßen Label-Links im Checkout beanstandet. Das Ticket ist ein gemeldetes Problem, keine verbindliche Rechtsauskunft. Es ist ein guter Grund, die Ausgabe im eigenen Shop anzusehen und Updates zu verfolgen.
Gerade der letzte Schritt ist wichtiger als ein Häkchen im Admin: Käufer müssen die Information wahrnehmen können. Shopware selbst weist darauf hin, dass die fachliche Bewertung des Sortiments beim Händler bleibt.
Was daneben auf die Produktseite gehört
EmpCo beschränkt sich nicht auf die beiden Labels. Die Richtlinie ändert auch Regeln für Umweltwerbung und vorvertragliche Informationen zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit. Für Produktdaten bedeutet das: Trenne offizielle Werte, Informationen des Herstellers und eigene Werbeaussagen. Dokumentiere die Quelle und spiele ein Feld nur dann aus, wenn die Voraussetzungen für genau dieses Produkt erfüllt sind.
Ein Beispiel: Hat ein Smartphone ein vorgeschriebenes EU-Energielabel mit Reparierbarkeitsklasse, musst du die dafür geltenden speziellen Anzeigevorgaben ebenfalls beachten. Ein beliebiger interner „8 von 10“-Wert ist damit nicht gleichzusetzen. Verkaufst du in Frankreich, können zusätzlich nationale Reparatur- oder Haltbarkeitsindizes für bestimmte Warengruppen relevant sein.
Bei Werbetexten lohnt eine eigene Prüfung: Vage Umweltaussagen ohne den von der Richtlinie geforderten Nachweis, nicht zugelassene Nachhaltigkeitssiegel und Werbung mit gesetzlichen Selbstverständlichkeiten sind problematisch. Suche dafür nicht nur in Produktbeschreibungen, sondern auch in Kategorietexten, Bannern und E-Mails. Die EU-Kommission erläutert die Änderungen und ihre Anwendung ab September 2026.
Was unser Shopware-Plugin abdeckt – und was nicht
Unser angekündigtes Plugin „Recht auf Reparatur & EmpCo: Reklamationen und Reparierbarkeit“ ist für strukturierte Reparaturinformationen und Reklamationsabläufe gedacht: Produktdaten wie Reparierbarkeit und Ersatzteile pflegen, sie auf der Produktseite anzeigen und Reklamationen nach dem Kauf bearbeiten. Das ist eine andere Aufgabe als die neue Shopware-Kernfunktion für Gewährleistungslabel und GARAN.

Wichtig für deine Planung: Der bisher beschriebene Gewährleistungstext im Viovenia-Plugin ist nicht die offizielle EU-Mitteilung. Plane für die neuen Labels die Shopware-Funktion, eine andere passende Lösung oder eine individuell geprüfte Einbindung ein. Auch ein Plugin nimmt dir die fachliche Prüfung der Herstellerangaben und Werbeaussagen nicht ab.
Deine kurze Prüfliste vor dem Stichtag
- Konsumgüter und Kanäle erfassen: Wo verkaufst du an Verbraucher, und welche Sprachversionen sind aktiv?
- Offizielle Mitteilung sichtbar machen: Nicht bloß einen eigenen Gewährleistungssatz ergänzen; die tatsächliche farbige Ausgabe prüfen.
- GARAN-Fälle mit Herstellerdaten belegen: Garantiegeber, gesamte Ware, kostenlose Leistung und Laufzeit dokumentieren.
- Reparatur- und Umweltangaben durchsehen: Nur zutreffende Werte ausspielen und unbelegte Werbeaussagen entfernen.
- Kaufweg testen: Produktseite, Warenkorb, Checkout, Bestätigung und E-Mail auf Desktop und Mobilgerät kontrollieren.
- Rechtlich abnehmen lassen: Die Einordnung von Sortiment, Garantiebedingungen und Zielmärkten gehört in fachkundige Hände.
Quellen und Stand
Stand: 26. September 2026. Die Richtlinie ist beschlossen, in Deutschland umgesetzt und ab 27. September 2026 anzuwenden. Die Shopware-Funktion ist in der 6.6-Linie seit 6.6.10.24 und in der 6.7-Linie seit 6.7.14.0 verfügbar. Für spätere Shopware-Versionen und offene Tickets solltest du den aktuellen Stand erneut prüfen.
- Richtlinie (EU) 2024/825 – EmpCo
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 – Gestaltung der harmonisierten Mitteilung und des GARAN-Labels
- EU-Leitfaden zu Gewährleistungslabel und GARAN
- Shopware Release News zu 6.7.14.0
- Shopware Release Notes zu 6.6.10.24: eingebaute Label-Funktion
- Shopware Release Notes zu 6.6.10.27: GARAN-Template-Fix
- Offenes Shopware-Ticket zur Label-Darstellung im Checkout
Du willst wissen, ob dein konkreter Shop beide Label-Fälle sauber abbildet? Schick uns die Shopware-Version und zwei Beispielprodukte – eines mit, eines ohne längere Herstellergarantie – über das Kontaktformular. Wir prüfen mit dir die technische Darstellung und zeigen dir, welche Produktdaten oder Theme-Anpassungen noch fehlen. Für die rechtliche Bewertung der Garantiebedingungen ziehst du anschließend deine Rechtsberatung hinzu.