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Produktkennungen für EU-Importe: Was Shopware-Händler bis November 2026 vorbereiten müssen

6 Min. Lesezeit

von Marcel, Senior-Softwareentwickler

Ein Shopware-Shop verkauft eine Lampe in drei Ausführungen. Der Lieferant verschickt jede Bestellung direkt aus einem Drittland an Kunden in der EU. Im Shop stehen Artikelnummern und teilweise EANs. Reichen diese Felder für die Einfuhranmeldung ab November 2026? Nur, wenn sie die richtigen Produkte eindeutig bezeichnen und auch beim Zollanmelder ankommen. Eine EAN ersetzt zudem nicht automatisch die Kennung des Herstellers oder Lieferanten.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1022 hat zusätzliche Produktkennungen für Fernverkäufe eingeführter Waren festgelegt. Sie können seit 1. Juli 2026 freiwillig gemeldet werden. Ab 1. November 2026 sind sie verpflichtend; die deutsche ATLAS-Info 0984/2026 vom 20. August 2026 bestätigt das für ATLAS-Zollbehandlung und ATLAS-IMPOST unabhängig vom Warenwert. Stand dieses Artikels: 5. Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betroffenheit zuerst prüfen: Entscheidend ist der Fernverkauf einer Ware, die aus einem Drittland an einen Kunden in der EU eingeführt wird. Der bloße Bezug eines Produkts aus dem Ausland genügt nicht als Antwort.

  • Zwei Kennungen sind grundsätzlich immer nötig: eine Händlerkennung (C127) und eine Kennung des Herstellers, Produzenten oder Produktlieferanten (C128).

  • Die dritte Angabe hängt vom Produkt ab: Gibt es eine standardisierte Herstellerkennung, wird sie mit C129 gemeldet. Gibt es keine, ist Y081 anzugeben.

  • Der Datenweg zählt: Die Kennungen müssen je betroffenem Artikel bis zum tatsächlichen Zollanmelder gelangen. Ein gepflegtes Feld im Shop allein erledigt die Meldung nicht.

Für welche Bestellungen gilt die Pflicht?

Die Regel verweist auf den Fernverkauf eingeführter Gegenstände nach Artikel 14 Absatz 4 Nummer 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie. Praktisch solltest du den Weg der Ware und die Rollen im Verkauf prüfen: Befindet sie sich beim Verkauf noch außerhalb der EU, wird sie im Zusammenhang mit dem Verkauf an den Kunden in der EU versandt und wer organisiert die Beförderung? Auch Verkäufe über einen Marktplatz können betroffen sein. Die Leitlinie der EU-Kommission, Abschnitt 3.2 erläutert diese Abgrenzung.

Ein Händler, der Ware zunächst regulär in ein EU-Lager einführt und erst danach aus diesem Bestand verkauft, sollte diesen Ablauf gesondert einordnen. Nicht jede Bestellung mit einem ausländischen Lieferanten ist ein solcher Fernverkaufsimport. Bei Mischmodellen kann dieselbe Shopware-Variante je nach Lager- und Versandweg unterschiedlich behandelt werden. Ein einziges Produktmerkmal „zollpflichtig“ würde das nicht zuverlässig abbilden.

Wichtig ist auch die Trennung vom vorübergehenden 3-Euro-Zoll für bestimmte Kleinsendungen bis 150 Euro: Die Produktkennungen sind eine eigene Datenanforderung. Die deutsche Zollverwaltung schreibt in der ATLAS-Info ausdrücklich, dass die Kennungen für betroffene Fernverkäufe unabhängig vom Wert der Ware anzugeben sind. Aus der 150-Euro-Grenze für den Zollbetrag darf also keine Grenze für die Kennungen abgeleitet werden.

Welche Produktkennung gehört wohin?

Die Zollanmeldung nutzt für die Kennungen das Datenelement „Unterlagen“. Die Kennung selbst steht jeweils in der Nummer der Unterlage. Die folgende Zuordnung ist ein Prüfraster für Shopware-Daten, kein fertiges ATLAS-Exportformat. Eine Shopware-Feldbezeichnung sagt noch nicht, wer den Wert vergeben hat oder ob er zur verkauften Variante passt. ITZBund: ATLAS-Info 0984/2026, EU-Kommission: Abschnitt 3.5

Tabelle seitlich wischen →

CodeBedeutungMöglicher Ausgangspunkt in ShopwareWas vor dem Export zu prüfen ist
C127M-PID: Kennung des Online-Verkäufers oder MarktplatzesProduktnummer der konkreten VarianteIdentifiziert der Wert das Angebot eindeutig und bleibt er über Bestellung und Versand erhalten?
C128NS-PID: nicht standardisierte Hersteller- oder LieferantenkennungHerstellernummer oder bestätigtes LieferantenfeldWurde der Wert tatsächlich vom Hersteller, Produzenten oder Produktlieferanten vergeben?
C129S-PID: standardisierte Hersteller- oder LieferantenkennungEAN/GTIN, sofern vorhandenGehört die Kennung nachweisbar genau zur ausgelieferten Ausführung?
Y081Keine standardisierte Herstellerkennung vorhandenKein einfacher Ersatz für ein leeres EAN-FeldIst bestätigt, dass für das Produkt tatsächlich keine solche Kennung existiert?

Shopware führt unter anderem Produktnummer, Herstellernummer und EAN als Produktdaten und Exportvariablen auf. Ein Produktvergleichs-Export von Shopware kann diese Felder ausgeben und Varianten einbeziehen. Damit entsteht aber noch keine geprüfte Zuordnung zu C127, C128 und C129 und keine Zollanmeldung. Besonders bei Varianten muss der Wert zur tatsächlich verkauften Größe, Farbe oder Ausführung gehören.

Die Kommissionsleitlinie nennt eine nützliche Ausnahme für die Datenpflege: Wenn der Hersteller oder Lieferant keine eigene nicht standardisierte Kennung vergeben hat, kann er seine standardisierte Kennung auch als NS-PID verwenden. Das ist eine Entscheidung der kennungsvergebenden Stelle, kein Anlass, ein fehlendes Shopware-Feld ungeprüft mit der EAN zu befüllen. Fehlt die standardisierte Kennung ganz, ist nach ATLAS-Info Y081 statt C129 zu melden.

Datenfluss: Shopware-Variante und Lieferantenkennung werden geprüft, der Bestellung und Sendung zugeordnet und an den Zollanmelder für die ATLAS-Anmeldung übergeben.
Eigene schematische Darstellung nach der EU-Kommissionsleitlinie und der ATLAS-Info 0984/2026. Das konkrete Übergabeformat wird mit dem Zollanmelder festgelegt.

Eine Zollposition kann mehrere Shopware-Artikel enthalten

Hier liegt eine leicht übersehene Fehlerquelle: Eine Position der Zollanmeldung muss nicht genau einer Shopware-Bestellposition entsprechen. Werden mehrere unterschiedliche Artikel in einer Zollposition zusammengefasst, verlangt die ATLAS-Info die entsprechenden Kennungen für jeden Artikel. Im dortigen Beispiel mit drei Artikeln und jeweils vorhandener standardisierter Kennung werden C127, C128 und C129 je dreimal angegeben.

Auch der technische Ort der Angabe unterscheidet sich: In ATLAS-Zollbehandlung können die Unterlagen mehrfach an der Position stehen. In ATLAS-IMPOST werden sie laut ITZBund auf Kopfebene gemeldet. Dort muss die Nummer der Zollposition, gefolgt von XX, der Produktkennung vorangestellt werden. Das amtliche Beispiel lautet für Position 4 und Händlerkennung 123abc: C127 mit Unterlagennummer 4XX123abc. Das ist eine Regel für den Datenexport des Anmelders, keine Zeichenfolge, die du als Shopware-Artikelnummer speichern solltest.

Eine Zollposition enthält zwei unterschiedliche Artikel. Für beide werden C127 und C128 benötigt; je nach vorhandener standardisierter Kennung kommt C129 oder Y081 hinzu.
Eigene schematische Darstellung nach ATLAS-Info 0984/2026. Die Grafik zeigt benötigte Angaben, kein fertiges ATLAS-Datenformat.

So prüfst du den Datenweg vor dem 1. November

  1. Betroffene Versandwege auflisten. Trenne Direktversand aus einem Drittland, Marktplatzbestellungen und Ware, die bereits im EU-Lager liegt. Kläre mit dem Zollanmelder, welche Fälle als Fernverkauf eingeführter Gegenstände angemeldet werden.
  2. Kennungen je Variante abgleichen. Prüfe in Shopware Produktnummer, Herstellernummer und EAN gegen Lieferantenunterlagen. Erfasse Datenquelle, Gültigkeit und offene Fälle. Eine leere EAN rechtfertigt Y081 noch nicht.
  3. Bestell- und Sendungsdaten verbinden. Der Export muss zeigen, welcher konkrete Artikel aus welchem Lager für welche Bestellung versandt wurde. Bei Teillieferungen darf der Datensatz nicht nur auf der ursprünglichen Bestellung beruhen.
  4. Übergabeformat abstimmen. Frage Versanddienstleister oder Zollanmelder, welche Kennungen er pro Artikel erhält, wie er Sammelpositionen behandelt und wer die C-Codes beziehungsweise Y081 in ATLAS meldet.
  5. Mit echten Fällen testen. Nimm mindestens eine Bestellung mit Varianten, eine ohne standardisierte Kennung und eine Sendung mit mehreren Artikeln. Lass den Zollpartner die Zuordnung im Testprozess prüfen und dokumentiere Korrekturen.

Ein Datenlückenbericht ist häufig der erste sinnvolle technische Schritt: Er zeigt betroffene Varianten ohne bestätigte Herstellerkennung, widersprüchliche EANs und Bestellungen, deren Versandweg nicht eindeutig ist. Danach kann ein Export für den konkreten Partner gebaut werden. Die fachliche Prüfung, ob eine Bestellung unter die Regel fällt und welche Angaben in der Anmeldung richtig sind, bleibt beim verantwortlichen Unternehmen und seinem Zollanmelder.

Brauchst du dafür ein eigenes Tool?

Nicht zwangsläufig. Bei wenigen Artikeln und einem festen Versandpartner kann ein gepflegter Stammdatenexport genügen. Zoll- und Versandsoftware wie AEB oder Zonos behandelt Produktkennungen bereits. Prüfe zuerst, ob der Partner die Datenübernahme unterstützt.

Ein eigener Shopware-Baustein wird interessant, wenn viele Varianten, Lieferanten oder Versandwege zusammenkommen und die Kennungen regelmäßig fehlen oder wechseln. Der kleinste sinnvolle Umfang wäre Prüfung plus Übergabe: betroffene Bestellungen erkennen, Kennungen samt Quelle je ausgeliefertem Artikel validieren, offene Fälle stoppen oder markieren und einen vom Zollpartner vereinbarten Export erzeugen. Einen allgemeinen „Zoll-konform“-Schalter kann das nicht ersetzen.

Wenn du Direktimporte über deinen Shopware-Shop abwickelst, lass uns einen Beispieldatensatz aus Produktvarianten, Lieferantenkennungen und Versandweg prüfen. Wir können den Datenfluss bis zu deinem Zollpartner skizzieren und klären, ob eine bestehende Warenwirtschaftsanbindung reicht oder eine individuelle Shopware-Erweiterung sinnvoll ist.

Quellen und Grenzen

Die Shopware-Zuordnungen oben sind technische Prüfkandidaten. Sie belegen weder, dass die Daten in deinem Katalog vollständig sind, noch, dass dein Versand- oder Zollpartner bereits ein passendes Exportformat nutzt.

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