Weblication und Barrierefreiheit: Wen BFSG und BITV wirklich treffen – und was das CMS dir abnimmt
12 Min. Lesezeit
von Marcel, Senior-Softwareentwickler
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und seitdem bekommen wir regelmäßig dieselbe Frage von Weblication-Betreibern: „Muss ich jetzt was tun?" Die ehrliche Antwort lautet: Das kommt darauf an, und zwar deutlich mehr, als die meisten Ratgeber zugeben. Das BFSG gilt eben nicht pauschal für jede Website. Für Kommunen wiederum gilt es meistens gar nicht – die stehen längst unter einer anderen Pflicht. Hier steht, wer wirklich betroffen ist, was Weblication ab Version 20 an Werkzeugen mitbringt und was du in einer Stunde selbst prüfen kannst.
Das Wichtigste in Kürze
- BFSG: trifft Produkte und bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher – bei Websites vor allem den elektronischen Geschäftsverkehr, also Shop, Buchung, Vertragsabschluss online. Eine reine Info-Website fällt nicht darunter.
- Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz bzw. Bilanzsumme) sind bei Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen.
- Kommunen und Behörden unterliegen nicht dem BFSG, sondern dem Landesrecht auf Basis der EU-Richtlinie 2016/2102 – in Bayern über BayBGG und BayDiV, die auf die BITV-2.0-Standards verweisen.
- Weblication liefert seit Version 20 Echtzeit-Prüfungen in der Seiteninfo, einen Barrierefrei-Report und optional das Modul Leichte Sprache. Alternativtexte, Überschriftenlogik und verständliche Sprache bleiben trotzdem deine Arbeit.
Vorweg, damit es klar ist: Wir sind Softwareentwickler, keine Anwälte. Was hier steht, ist unsere Aufbereitung der Rechtslage aus der Projektpraxis heraus – keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung deines konkreten Falls fragst du eine Kanzlei mit Schwerpunkt IT-Recht oder – als öffentliche Stelle – deine zuständige Landesfachstelle. Alle Rechtsangaben unten sind mit Primärquelle verlinkt, Stand August 2026.
Wen trifft welche Pflicht?
Es gibt zwei völlig getrennte Regelwerke, die in der Beratungspraxis ständig vermischt werden. Das BFSG kommt aus dem Verbraucherschutz und betrifft Wirtschaftsakteure. Die BITV 2.0 kommt aus dem Behindertengleichstellungsrecht und betrifft öffentliche Stellen. Wer die beiden verwechselt, erfüllt am Ende die falschen Anforderungen.
| Wer du bist | Was gilt | Was konkret zu tun ist |
|---|---|---|
| Kommune, Landratsamt, Zweckverband, Schule | Landesrecht auf Basis der EU-Richtlinie 2016/2102, das auf BITV-2.0-Standards verweist (in Bayern: Art. 14 BayBGG + § 9 BayDiV) | Website nach BITV/EN 301 549 gestalten, Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen und jährlich prüfen, Feedback-Möglichkeit bereitstellen |
| Online-Shop, Buchungssystem, Portal mit Vertragsabschluss (B2C) | BFSG, § 1 Abs. 3 Nr. 5 – „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr" | Barrierefreie Umsetzung plus Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung öffentlich zugänglich machen |
| Bank-, Telekommunikations-, Personenbeförderungsdienste, E-Books | BFSG, § 1 Abs. 3 Nr. 1–4 | eigene, teils weiter gehende Anforderungen |
| Kleinstunternehmen mit Dienstleistung (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme) | Ausnahme nach § 3 Abs. 3 BFSG | keine BFSG-Pflicht für die Dienstleistung – die Produktpflichten bleiben davon unberührt |
| Handwerksbetrieb, Verein, Praxis mit reiner Info-Website ohne Online-Vertragsabschluss | keine der beiden Pflichten | rechtlich frei – wirtschaftlich trotzdem oft sinnvoll |
Der wichtigste Satz dieses Artikels steht in dieser Tabelle zweimal: Eine Website ist kein Selbstzweck-Pflichtobjekt. Das BFSG knüpft an Produkte und an bestimmte Dienstleistungen an, nicht an das bloße Vorhandensein einer Website. Entscheidend ist bei Websites die Frage, ob über sie ein Verbrauchervertrag zustande kommt: Onlineshop, Ticketverkauf, Terminbuchung mit Bezahlung – ja. Reine Selbstdarstellung mit Kontaktformular – nein.
Zwei häufige Missverständnisse räumen wir gleich mit weg. Erstens: Die Übergangsregel in § 38 BFSG bis zum 27. Juni 2030 ist keine allgemeine Schonfrist für Websites. Sie erlaubt lediglich, Dienstleistungen weiter mit Produkten zu erbringen, die vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig im Einsatz waren. Zweitens: Verstöße gegen das BFSG sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern von bis zu 10.000 € beziehungsweise 100.000 € je nach Tatbestand – realistischer als das Bußgeld ist im Alltag aber der Weg über die Marktüberwachungsbehörde oder eine Verbandsbeschwerde.
Was Barrierefreiheit praktisch verlangt
Ein Hinweis, der in den meisten Ratgebern fehlt und für Shop-Betreiber der wichtigste ist: Die konkreten technischen Anforderungen stehen nicht im BFSG selbst, sondern in der dazu erlassenen Verordnung, der BFSGV. Das Gesetz verweist an mehreren Stellen (§ 4, § 14 Abs. 1) auf sie. Relevant sind dort vor allem § 12 BFSGV mit den allgemeinen Anforderungen an Dienstleistungen (Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit – also die WCAG-Prinzipien in Rechtsform) und § 19 BFSGV mit den Zusatzanforderungen an Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Wer wissen will, was er technisch schuldet, liest also die Verordnung, nicht das Gesetz.
Sowohl BITV als auch BFSG landen technisch bei derselben Norm: der EN 301 549, die ihrerseits auf die WCAG verweist. Wer die harmonisierte Norm einhält, für den wird die Konformität vermutet (§ 4 BFSG, § 3 Abs. 2 BITV 2.0). Dahinter stehen vier Prinzipien, die in der BITV wörtlich auftauchen: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. Übersetzt in den Redaktionsalltag heißt das:
- Kontraste. Fließtext braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund, große Schrift und Bedienelemente mindestens 3:1. Genau hier scheitern die meisten Corporate-Designs – hellgraue Schrift auf Weiß und Buttons in der Hausfarbe sind die Klassiker.
- Tastaturbedienung. Alles, was mit der Maus geht, muss mit Tab, Shift+Tab, Enter und Escape gehen. Und man muss sehen, wo man gerade ist: ein sichtbarer Fokusrahmen ist Pflicht, keine Designgeschmacksfrage.
- Alternativtexte. Jedes informationstragende Bild braucht eine Beschreibung, die den Inhalt ersetzt – nicht den Dateinamen. Reine Deko bekommt bewusst ein leeres Alt-Attribut.
- Struktur. Genau eine H1 pro Seite, danach H2, H3 ohne Sprünge. Screenreader-Nutzer navigieren über die Überschriftenliste, so wie Sehende über die optische Gliederung.
- Formulare. Jedes Feld braucht ein verknüpftes Label, Pflichtfelder müssen als solche erkennbar sein, und Fehlermeldungen müssen sagen, was falsch ist – nicht nur, dass etwas falsch ist.
- Sprache und Linktexte. Verständliche Sätze, aufgelöste Abkürzungen, sprechende Links. „Hier klicken" sagt einem Screenreader nichts, „Formular zur Hundesteuer öffnen" schon.
Was Weblication mitbringt – und was nicht
Weblication tut hier mehr als die meisten CMS, und das ist ein echter Vorteil des Systems. Der Hersteller liefert die Projektbasis (Weblication BASE) samt Elementen und Weblics bereits weitgehend barrierefrei aus, Tab-Navigation und Skip-Links sind vorgesehen, und seit Version 19 gibt es das Barrierefrei-Menü für Schriftgröße, Kontrast und Vorlesefunktion. Pflichtangaben und Validatoren weisen Redakteure in Echtzeit auf fehlende Angaben hin – etwa auf den Titel eines Bildes.
Mit Version 20 kamen drei Werkzeuge dazu, die Version 21 weiter ausgebaut hat, die im Redaktionsalltag tatsächlich etwas ändern:
- Echtzeit-Prüfung in der Seiteninfo. Redakteure sehen direkt im Bedienpanel Hinweise zu Kontrasten, Schriftgrößen und Alternativtexten der aktuellen Seite und können sofort nachbessern.
- Externe Prüfwerkzeuge im Panel. Du kannst gängige kostenlose Testtools direkt ins Weblication-Panel einbinden, statt sie separat aufzurufen.
- Barrierefrei-Report über Client-Feedback. Die ausgelieferten Seiten melden zurück, wo Kontraste, Schriftgrößen oder Alternativtexte nicht sauber definiert sind. Der Report sammelt diese Punkte projektweit, zeigt jeden Punkt nur bei seinem ersten Fundort, lässt sich abarbeiten oder bewusst ignorieren – und kann dich per E-Mail über neue Funde informieren.
Mit Version 21 (seit 1. Juli 2026 final) kam die Validierung der Überschriftenstruktur in der Seiteninfo dazu, inklusive Markierung der Fehler direkt auf der Seite. Als Zusatzmodul gibt es seit Version 19 die Leichte Sprache: ein zweites Pflegefeld je Textabschnitt, pflegbar auch über Quick-Edit, auf Wunsch mit KI-Vorschlag über anbindbare Systeme wie ChatGPT, capito oder SUMM AI.
Top tip
Der Barrierefrei-Report läuft nicht automatisch mit. Er braucht die zur eingesetzten Version passende aktuelle BASE – konkret aktuelle ui.js und htmlHead.wGlobal.php, beide über „Templates aktualisieren" nachziehbar – und muss in der Projektkonfiguration erst aktiviert werden. Wir schalten bei Übernahmen regelmäßig Projekte scharf, deren Betreiber gar nicht wussten, dass sie das Werkzeug längst bezahlt haben.
Jetzt der Teil, den Hersteller ungern betonen: Kein Werkzeug macht Inhalte barrierefrei. Weblication kann prüfen, ob ein Alternativtext vorhanden ist – nicht, ob er das Bild beschreibt. Es kann die Überschriftenhierarchie validieren – nicht, ob deine Überschriften den Text sinnvoll gliedern. Es kann Kontrastwerte melden – die Entscheidung, das Corporate Design anzupassen, trifft ein Mensch. Und Verwaltungsdeutsch wird durch kein Modul verständlich. Auch PDFs, eingebettete Videos ohne Untertitel und Drittinhalte wie Kartendienste oder fremde Buchungs-iFrames bleiben außen vor. In unseren Projekten steckt der Aufwand fast nie in der Technik, sondern in genau diesen Inhalten.
Selbst prüfen: eine Stunde, fünf Schritte
Bevor jemand ein Angebot schreibt, solltest du wissen, wie es um deine Website steht. Das geht ohne Budget.
Tastatur-Test
Maus weglegen. Mit Tab durch Startseite, Navigation, Formular und Suche gehen. Ist der Fokus immer sichtbar? Ist die Reihenfolge logisch? Kommst du aus Menüs und Overlays mit Escape wieder heraus?
Automatischer Scan
WAVE (WebAIM) oder axe DevTools als Browser-Erweiterung installieren und auf den fünf wichtigsten Seiten laufen lassen. Beide melden fehlende Alternativtexte, leere Links, Label-Probleme und Kontrastfehler mit WCAG-Bezug.
Kontraste nachmessen
Die Farbwerte aus deinem Corporate Design im WebAIM Contrast Checker oder im Colour Contrast Analyser prüfen: 4,5:1 für Fließtext, 3:1 für große Schrift und Bedienelemente.
Zoom und Struktur
Browser auf 200 Prozent zoomen: Bleibt alles lesbar und bedienbar, ohne horizontal zu scrollen? Danach in der Weblication-Seiteninfo die Überschriften- und Alternativtext-Hinweise durchgehen.
Zuhören
Eine wichtige Seite mit einem Screenreader anhören – NVDA ist unter Windows kostenlos, VoiceOver ist auf Mac und iPhone eingebaut. Nichts macht schneller klar, was ein schlechter Alternativtext anrichtet.
Was diese Werkzeuge nicht finden: alles Inhaltliche. Ein automatischer Scan sieht ein gefülltes Alt-Attribut und meldet grün, auch wenn dort „Bild1" steht. Er bewertet keine Verständlichkeit, keine Linktext-Qualität und keine sinnvolle Lesereihenfolge. Ein hoher Lighthouse-Score ist deshalb kein Konformitätsnachweis – er ist ein Hinweis darauf, dass die groben technischen Schnitzer weg sind. Für öffentliche Stellen ist der BIK-BITV-Test der De-facto-Prüfstandard; seine Prüfschritte sind öffentlich einsehbar und eignen sich gut als Selbstbewertungsraster.
Barrierefreiheitserklärung und Feedback-Mechanismus
Für öffentliche Stellen ist die Erklärung zur Barrierefreiheit kein Beiwerk, sondern eigene Pflicht. Welche Norm dabei für dich gilt, hängt wieder an der Ebene – dieselbe Trennung wie oben: Für Bundesstellen regeln § 12b BGG den Inhalt und § 7 BITV 2.0 die Form. Für eine bayerische Gemeinde sind dagegen Art. 14 BayBGG und §§ 9, 10 BayDiV verbindlich; § 10 BayDiV verlangt zusätzlich, die Erklärung mindestens einmal jährlich zu prüfen und zu aktualisieren. Inhaltlich laufen beide Wege auf dieselben Vorgaben hinaus, weil sie denselben EU-Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 umsetzen – zitieren solltest du als Kommune aber das Landesrecht. Hinein gehören:
- welche Teile der Website nicht vollständig barrierefrei sind – ehrlich benannt,
- die Gründe dafür und, wenn vorhanden, barrierefreie Alternativen,
- eine unmittelbar zugängliche, selbst barrierefreie Möglichkeit, elektronisch Kontakt aufzunehmen (der Feedback-Mechanismus),
- ein Hinweis auf das Schlichtungsverfahren mit Link zur zuständigen Schlichtungsstelle.
Formal muss die Erklärung barrierefrei und maschinenlesbar veröffentlicht und von jeder Seite erreichbar sein – der Fußzeilen-Link neben Impressum und Datenschutz ist also Pflicht, nicht Kür. Auf Meldungen über den Feedback-Mechanismus antworten Bundesstellen spätestens innerhalb eines Monats; für Länder und Kommunen gelten die jeweiligen Landesregelungen.
Ein bayerisches Detail, das viel Geld sparen kann: Die Pflicht, auf der Startseite Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitzustellen, gilt nach § 9 Abs. 2 BayDiV ausdrücklich nicht für Gemeinden, Gemeindeverbände und Landratsämter – ihnen wird die Bereitstellung lediglich empfohlen. Das Modul Leichte Sprache ist für eine bayerische Gemeinde also eine bewusste Entscheidung für Bürgerfreundlichkeit, keine Zwangsausgabe. Wer BFSG-pflichtig ist, braucht übrigens keine Erklärung nach BGG-Muster, sondern die Informationen nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Anlage 3 BFSG – ähnliche Idee, anderer Inhalt.
Realistischer Fahrplan und Aufwand
| Schritt | Aufwand | Was dabei herauskommt |
|---|---|---|
| Selbstcheck nach der Anleitung oben | 1 Stunde | Du weißt, ob du ein kleines oder ein großes Thema hast |
| Alternativtexte und Überschriften der Top-20-Seiten | halber bis ganzer Tag | Der größte Hebel überhaupt, komplett redaktionell erledigbar |
| Linktexte, Formularlabels, Fehlermeldungen | 2–4 Stunden | Weniger Abbrüche im Kontakt- und Buchungsformular |
| Kontraste und Fokus-Styles im Template | 4–8 Stunden | Design-Entscheidung plus Umsetzung, oft mit Rücksprache zum CI |
| Erklärung zur Barrierefreiheit und Feedback-Weg | 2–3 Stunden | Pflichtdokument, das nach der jährlichen Prüfung nur noch fortgeschrieben wird |
| PDFs, Videos, Drittinhalte | eigenes Projekt | Ehrlich: Das ist der teure Teil, und er lässt sich priorisieren |
Preislich ordnen wir das so ein: Punktuelle Arbeit rechnen wir nach Aufwand mit 79 €/h ab. Wenn du ohnehin neu baust, ist eine mehrseitige Website in unserem Business-Paket ab 990 € dabei – barrierefreie Grundstruktur inklusive, weil das im Neubau kaum Mehraufwand ist, im Nachrüsten aber schon. Und damit die erreichte Barrierefreiheit nicht nach drei Monaten Redaktionsarbeit wieder zerbröselt, gehört sie in die laufende Pflege ab 39 €/Monat. Wie sich diese Posten zur Weblication-Lizenz verhalten, haben wir in Was kostet eine Weblication-Website? komplett aufgeschlüsselt.
Ein Hinweis aus der Praxis: Wenn deine Website noch auf Version 17 oder älter läuft, lohnt sich der Barrierefreiheits-Sprint erst nach dem Update – sonst fehlen dir genau die Werkzeuge aus Version 20. Aktuell ist übrigens Version 21 (Juli 2026); sie öffnet Projekte bis zurück zu Version 5, ein Sprung über mehrere Hauptversionen ist also machbar. Steht ohnehin ein größerer Umbau an, ist ein Relaunch der günstigere Weg, weil Design, Templates und Inhalte dann in einem Rutsch sauber werden. Wer noch grundsätzlich sortiert, wofür Weblication steht, findet das in Weblication CMS erklärt.
Quellen
Alle Rechts- und Produktangaben lassen sich hier im Original nachlesen (abgerufen am 18.08.2026):
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Volltext – § 1 Anwendungsbereich, § 2 Nr. 17 und 26, § 3 Abs. 3 Kleinstunternehmen, § 14 Pflichten, § 37 Bußgeld, § 38 Übergang
- BFSGV – Verordnung mit den konkreten Anforderungen – § 12 allgemeine Anforderungen an Dienstleistungen, § 19 Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit zum BFSG
- BITV 2.0 – § 2 Anwendungsbereich, § 3 Standards, § 4 DGS und Leichte Sprache, § 7 Erklärung zur Barrierefreiheit
- § 12b BGG – Erklärung zur Barrierefreiheit
- Art. 14 BayBGG – Barrierefreies Internet und Intranet und § 9 BayDiV, § 10 BayDiV
- Weblication: Version 20 – Barrierefreie Websites und Version 21: Barrierefreiheit
- Weblication: Modul Leichte Sprache
Häufige Fragen
Gilt das BFSG für jede Website?
Nein. Das BFSG gilt für bestimmte Produkte und für Dienstleistungen für Verbraucher – bei Websites vor allem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also dort, wo online ein Verbrauchervertrag geschlossen wird (Shop, Ticket, kostenpflichtige Buchung). Eine reine Informations-Website ohne Vertragsabschluss fällt nicht darunter. Außerdem sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme bei Dienstleistungen nach § 3 Abs. 3 BFSG ausgenommen.
Muss eine Kommune ihre Weblication-Website nach dem BFSG umbauen?
In der Regel nein – für öffentliche Stellen gilt nicht das BFSG, sondern das jeweilige Landesrecht auf Basis der EU-Richtlinie 2016/2102. In Bayern verweisen Art. 14 BayBGG und § 9 BayDiV auf die Anforderungen der BITV 2.0. Dazu kommen die Erklärung zur Barrierefreiheit und eine Kontaktmöglichkeit für Barriere-Meldungen, die mindestens jährlich zu prüfen ist.
Welche Barrierefreiheits-Werkzeuge bringt Weblication mit?
Weblication liefert die BASE-Projektbasis weitgehend barrierefrei aus, unterstützt Tab-Navigation und Skip-Funktionen und bietet seit Version 19 ein Barrierefrei-Menü sowie das Zusatzmodul Leichte Sprache. Version 20 ergänzt Echtzeit-Hinweise zu Kontrasten, Schriftgrößen und Alternativtexten in der Seiteninfo, die Einbindung externer Prüfwerkzeuge ins Panel und einen Barrierefrei-Report über Client-Feedback. Version 21 validiert zusätzlich die Überschriftenstruktur.
Reicht ein guter Lighthouse-Score als Nachweis?
Nein. Automatische Werkzeuge wie Lighthouse, WAVE oder axe finden technische Fehler, aber keine inhaltlichen: Sie sehen, dass ein Alternativtext existiert, nicht ob er das Bild beschreibt. Sie bewerten weder Verständlichkeit noch Linktext-Qualität noch die Lesereihenfolge. Für öffentliche Stellen ist der BIK-BITV-Test das übliche Prüfraster.
Was kostet es, eine bestehende Weblication-Website barrierefrei nachzurüsten?
Das hängt vom Zustand ab. Alternativtexte und Überschriften der wichtigsten Seiten sind meist ein halber bis ganzer Tag Redaktionsarbeit. Kontraste und Fokus-Styles im Template liegen typischerweise bei vier bis acht Stunden. Wir rechnen punktuelle Arbeit mit 79 €/h ab; laufende Absicherung läuft in der Pflege ab 39 €/Monat mit.
Fazit
Barrierefreiheit ist kein Knopf, den man drückt – aber auch kein Monster. Der ehrliche Blick lautet: Prüfe zuerst, ob dich überhaupt eine Pflicht trifft, und wenn ja, welche. Danach hol dir in einer Stunde ein Bild vom Ist-Zustand. Und dann arbeite in der Reihenfolge des Hebels: Inhalte vor Design, Design vor PDF-Archiv.
Wenn du eine Weblication-Website betreibst, hast du dabei einen Startvorteil, den viele nicht nutzen – die Werkzeuge aus Version 20 liegen bei den meisten Projekten ungenutzt herum. Genau das schalten wir in der Weblication-Betreuung als Erstes scharf, bevor wir überhaupt über Umbauten reden. Was gute Betreuung sonst noch ausmacht, steht in Weblication-Website betreuen lassen.
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