Recht auf Reparatur & EmpCo: Reklamationen und Reparierbarkeit

Rechtlicher Hintergrund

Die beiden EU-Richtlinien im Überblick, was das Plugin abdeckt und was deine Aufgabe als Händler bleibt.

Diese Seite ordnet ein, welche EU-Vorgaben hinter dem Plugin stehen, was das Plugin davon übernimmt – und vor allem, was deine Aufgabe bleibt. Sie richtet sich an dich als Shop-Betreiber, nicht an Juristen.

Kein Rechtsrat. Was hier steht, ist eine allgemeine Einordnung. Die nationale Umsetzung der Richtlinien kann davon abweichen. Lass deine konkrete Umsetzung – insbesondere alle veröffentlichten Texte und die scharfgeschalteten Stichtage – vor dem Echtbetrieb anwaltlich prüfen.

Die beiden Richtlinien im Überblick

Das Plugin adressiert zwei voneinander unabhängige Pflichtenkreise mit unterschiedlichen Geltungsdaten:

RichtlinieKurznameStandard-Stichtag im PluginPflichtenkreis
Richtlinie (EU) 2024/1799Recht auf Reparatur31.07.2026Nacherfüllungs-Workflow
Richtlinie (EU) 2024/825EmpCo27.09.2026Produktseiten-Informationen

Beide Stichtage sind Voreinstellungen. Du passt sie in der Konfiguration je Verkaufskanal an, sobald die nationale Umsetzung in deinem Zielmarkt feststeht.

Recht auf Reparatur – Richtlinie (EU) 2024/1799

Was die Richtlinie grob fordert

Das Recht-auf-Reparatur-Paket stärkt die Reparatur gegenüber dem Ersatz. Für Verkäufer – also dich – sind vor allem zwei Punkte relevant:

  1. Hinweis auf das Wahlrecht. Liegt ein Mangel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung vor, ist deine Kundschaft über die Wahl zwischen Reparatur und Ersatz zu informieren.
  2. Verlängerung der Gewährleistung nach einer Reparatur. Wird die Ware repariert, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate.

Die Pflichten gelten grundsätzlich für Verträge, die ab dem Stichtag geschlossen werden. Für Bestellungen davor entfallen sie.

Was das Plugin abdeckt

  • Einen geführten Nacherfüllungs-Workflow mit vier Status (gemeldet → Hinweis erteilt → Nacherfüllung gewählt → abgeschlossen), siehe Reklamationen bearbeiten.
  • Einen zeitgestempelten Nachweis, dass der Wahlrecht-Hinweis erteilt wurde (Feld „Hinweis erteilt am").
  • Die automatische +12-Monats-Verlängerung nach einer Reparatur – einmalig je Position.
  • Stichtagslogik auf dem Bestelldatum: Bestellungen vor dem konfigurierten Stichtag werden als „freiwillig" gekennzeichnet.
  • Eine Basis-Gewährleistungsdauer je Verkaufskanal plus länderspezifische Abweichungen.

Was deine Aufgabe bleibt

  • Die tatsächliche Bearbeitung der Reklamation – Reparatur, Ersatz, Kommunikation. Das Plugin dokumentiert nur den Vorgang.
  • Die inhaltliche Richtigkeit der Hinweis-E-Mail und aller Texte.
  • Das Scharfschalten und Anpassen der Stichtage an die nationale Umsetzung.
  • Die Beurteilung, ob eine Reklamation tatsächlich anspruchsberechtigt ist – das Feld „Pflichten anwendbar" ist eine Vorbelegung, keine Rechtsprüfung.
  • Die Entscheidung über die Aufbewahrungsdauer abgeschlossener Reklamationen. Das Plugin kann sie nach einer von dir festgelegten Anzahl Monate automatisch löschen (Speicherbegrenzung, Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO) – die passende Frist für deine Dokumentationspflichten legst du fest.

Nicht abgedeckt: Hersteller-spezifische Reparaturpflichten (Art. 5 der Richtlinie (EU) 2024/1799). Sie betreffen Hersteller, nicht Verkäufer. Eine mögliche Verlagerung auf dich (Kaskadenhaftung) prüft das Plugin nicht.

EmpCo – Richtlinie (EU) 2024/825

Was die Richtlinie grob fordert

Die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition", deutsch: Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel) verlangt klarere vorvertragliche Informationen. Dazu gehören unter anderem Angaben zur Reparierbarkeit und zu Garantien. Ziel: Die Kaufentscheidung soll auf transparenten, überprüfbaren Angaben beruhen – und kein „Greenwashing" stattfinden.

Was das Plugin abdeckt

  • Einen Produktseiten-Block mit Reparierbarkeitswert, Skala, Quelle und optionalem Label-Bild, siehe Produktseite (EmpCo).
  • Ersatzteil-Verfügbarkeit, Hersteller-Reparaturlink und einen Gewährleistungshinweis.
  • Anzeige erst ab dem EmpCo-Stichtag und nur, wenn Daten gepflegt sind – leere Produkte zeigen keinen Block.
  • Einen CSV-Import für die Produktdaten, siehe Import & Export.
  • Ein optionales Anhang-II-Badge, ab Werk ausgeschaltet.

Was deine Aufgabe bleibt

  • Die Pflege korrekter, belegbarer Produktdaten. Das Plugin zeigt nur an, was du hinterlegst – es prüft die Angaben nicht.
  • Keine irreführenden Aussagen, kein Greenwashing. Reparierbarkeitswerte und Quellen müssen zutreffen.
  • Die Entscheidung über das Anhang-II-Badge. Es ist bewusst ab Werk aus: Werbung mit einer ohnehin bestehenden Pflicht kann abmahnbar sein.
  • Das Scharfschalten des EmpCo-Stichtags und die inhaltliche Abnahme der Texte.

EU-Energielabel für Smartphones und Tablets

Für Smartphones und Tablets gilt seit dem 20.06.2025 zusätzlich die delegierte Verordnung (EU) 2023/1669: Im Onlinehandel muss in der Nähe des Preises ein Energielabel mit Reparierbarkeitsklasse (A–E) angezeigt und zur zugehörigen EPREL-Datenbank verlinkt werden. Für diese beiden Produktgruppen kannst du das Reparierbarkeits-Label-Bild des Plugins nutzen, um das Label darzustellen; die Verlinkung zu EPREL pflegst du z. B. über das Feld Hersteller-Reparaturseite (URL) oder einen eigenen Textbaustein. Ob und wie diese Pflicht auf dein Sortiment zutrifft, prüfe bitte im Einzelfall.

Frankreich: Indice de réparabilité / durabilité

In Frankreich gilt zusätzlich eine nationale Kennzeichnungspflicht für bestimmte Produktgruppen: der indice de réparabilité bzw. inzwischen teilweise der erweiterte indice de durabilité, mit einem eigenen, gesetzlich vorgeschriebenen Piktogramm. Diese Kennzeichnung ist ausschließlich für den französischen Markt relevant und unterscheidet sich im Format vom EU-Reparierbarkeitswert dieses Plugins. Verkaufst du nach Frankreich, prüfe separat, ob und wie du Index und Piktogramm zusätzlich einbinden musst.

Greenwashing und korrekte Aussagen

Beide Richtlinien zielen auf verlässliche Informationen. Das Plugin gibt dir die Anzeigeflächen – die Wahrheit der Angaben verantwortest du:

  • Gib als Quelle des Reparierbarkeitswerts nur an, was du belegen kannst.
  • Verwende Skala und Wert konsistent: eine „8" auf Skala „10" ist nicht dasselbe wie eine „8" auf Skala „5".
  • Formuliere den Gewährleistungshinweis nicht als besonderes Versprechen, wenn er nur die gesetzliche Lage wiedergibt.

Kaskadenhaftung: betrifft sie dich?

Sitzt der Hersteller außerhalb der EU und gibt es weder einen EU-Bevollmächtigten noch einen Importeur in der EU, kann die Hersteller-Reparaturpflicht (Art. 5 RL (EU) 2024/1799) auf dich als Händler kaskadieren. Das Plugin bietet dafür kein Prüfwerkzeug – die Prüfung deiner Lieferketten bleibt deine Aufgabe.

Zusammengefasst: Plugin vs. Händler

BereichDas Plugin liefert …Deine Aufgabe bleibt …
StichtageVoreingestellte Standard-DatenAn die nationale Umsetzung anpassen und scharfschalten
Wahlrecht-HinweisWorkflow + Zeitstempel-Nachweis + E-Mail-MusterInhalt prüfen, Reklamation tatsächlich bearbeiten
GewährleistungAutomatische +12-Monats-BerechnungBasis- und Länderdauern korrekt hinterlegen
Produktseiten-InfosAnzeige-Block bei gepflegten DatenKorrekte, belegbare Daten pflegen, kein Greenwashing
RechtstexteEditierbare Muster (Textbausteine, Mail-Templates)Inhaltliche und juristische Abnahme
KaskadenhaftungNicht abgedecktLieferketten prüfen, Bevollmächtigte dokumentieren

Noch einmal: Dieses Plugin ist ein Werkzeug zur Umsetzung, keine Rechtsberatung. Eine juristische Abnahme deiner konkreten Konfiguration und Texte empfehlen wir ausdrücklich.

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